Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist wie ein Schutzschild für deinen Alltag. Sie hilft, dich vor finanziellen Belastungen bei unvorhergesehenen Schäden zu bewahren und gibt dir die Freiheit, das Leben in vollen Zügen zu genießen, ohne Angst vor unerwarteten Kosten
3 gute Gründe für eine Haftpflichtversicherung
Schutz vor existenzbedrohenden Forderungen
Fügst du jemandem einen Schaden zu, können hohe Schadenersatzforderungen schnell deine Existenz bedrohen. Die private Haftpflichtversicherung schützt dich davor.
Abwehr vor unberechtigten Forderungen
Schnell kann dich jemand zu Unrecht beschuldigen. Sich gegen diese Anschuldigungen zu wehren, kann zu hohen Kosten führen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten.
Schutz vor zahlungsunfähigen Schädigern
Fügt dir jemand einen Schaden zu und ist weder haftpflichtversichert, noch kann er dir den verursachten Schaden ersetzen, springt die Forderungsausfalldeckung deiner Privathaftpflicht ein.
Ich analysiere den Markt
Ich kenne die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermittel die für dich optimale Privathaftpflichtversicherung. Ich biete ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach deinen Bedürfnissen.
Darauf achte ich besonders:
- Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
- Schadenabwicklung des Versicherers
- Forderungsausfalldeckung
- Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen
- Schlüsselschäden
- Individuelle Bausteine
UMFASSENDER SCHUTZ
Welche Schäden deckt die Privathaftpflicht ab?
Der Leistungsumfang deiner Privat-Haftpflichtversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Ich berücksichtig deine Wünsche und Anforderungen und biete dir, die für dich optimale Privathaftpflichtversicherung an.
Mögliche Absicherungen:
Im Ausland
Die private Haftpflichtversicherung sollte dich weltweit schützen. Dabei bist du in der Regel in ganz Europa zeitlich unbegrenzt oder bis zu einer festgelegten Zeit, beispielsweise 5 Jahre, bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten im außereuropäischen Ausland abgesichert.
Kinder
Kleine Kinder bis einschließlich sechs Jahre gelten in Deutschland als deliktunfähig, im öffentlichen Straßenverkehr bis neun Jahre. Für die Kosten der angerichteten Schäden musst du nur aufkommen, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. In ausgewählten Tarifen werden auch Schäden reguliert, wenn du eigentlich nicht haftest.
Internet
Es lassen sich auch Schäden absichern, die du fahrlässig im Internet und beim elektronischen Datenaustausch verursachst, beispielsweise wenn du versehentlich einen Virus weiterleitest. In einer Familienhaftpflichtversicherung sind dabei dann alle Mitglieder deines Haushalts in der virtuellen Welt versichert.
Gefälligkeiten
Der Klassiker: du hilfst Freunden beim Umzug und zerbrichst eine Vase, lässt den Fernseher herunterfallen oder demolierst das Treppenhaus. Die private Haftpflichtversicherung schützt dich genau in diesen Situationen und trägt die verursachten Kosten.
Schlüssel
Der Verlust privater Schlüssel ist ärgerlich. Verlierst du jedoch ehrenamtliche oder sogar Büroschlüssel, kann das schnell teuer werden, da viele Arbeitgeber schon aus Sicherheitsgründen darauf bestehen, sämtliche Schlösser und Schlüssel auszutauschen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt dich diesem Fall.
Geliehene Sachen
Besonders ärgerlich kann es sein, wenn dir geliehene Sachen wie beispielweise eine Kamera kaputtgehen. Bei vielen Versicherern und Tarifen sind geliehene, geleaste oder gemietete Dinge nicht mitversichert. Ich berücksichtige dies bei der Auswahl der für dich optimalen Privathaftpflicht.
Vermieter
Vermietest du eine Eigentums- oder eine Einliegerwohnung? Durch Versäumnisse deinerseits können Mietern Schäden entstehen. Die Kosten dafür deckt die Privathaftpflichtversicherung ab, wenn du einen entsprechenden Tarif gewählt hast.
Mieter
Der Versicherungsschutz kann auch Beschädigungen an gemieteten Räumen, Immobilien und Grundstücken abdecken, beispielsweise an Türen, Fußböden, Fliesen, Waschbecken und Badewannen. Selbst im Urlaub gemietete Hotelzimmer und Ferienwohnungen lassen sich versichern.
Drohnen
Abstürze und Fehlfunktionen von Drohnen können Schäden in ungeahnter Höhe verursachen. Auch diese Schäden können mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Umfasst sind in der Regel versicherungspflichtige Modelle mit und ohne Motor, mit einem begrenzten Startgewicht.
Kraftfahrzeuge
Die Privathaftpflicht übernimmt meist auch Schäden, die du bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h sowie Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h verursachst. Versicherungsfreie Pedelecs sind oftmals ebenfalls mitversichert.
Wassersportfahrzeuge
Schlauchboote und Ruderboote sind in der Regel mitversichert, oftmals auch Schäden, die du bei der Benutzung von Surfbrettern, Strandseglern und Kite-Sportgeräten verursachst. Die gelegentliche Nutzung fremder Motorboote sowie die Nutzung eigener Segel- und Motorboote sind ebenfalls versicherbar.
Forderungsausfall
Erleidest du einen Schaden und der Schädiger ist weder haftpflichtversichert, noch kann er die finanziellen Mittel aufbringen, um dir den verursachten Schaden zu ersetzen, springt die Forderungsausfalldeckung ein, sofern in deinem Tarif enthalten. Dieser wichtige Baustein sollte in deinem Tarif enthalten sein.
Trotz der fundamentalen Bedeutung der privaten Haftpflichtversicherung ist die monatliche Belastung für diesen soliden Schutz absolut überschaubar.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur zur Privathaftpflicht
Sind Hunde mitversichert?
Nein. Auch wenn irrtümlicherweise viele Inhaber einer Privathaftpflicht davon ausgehen, ist dem nicht so. Für Hunde und Pferde muss eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden.
Sind von Kindern angerichtete Schäden mitversichert?
Kinder sind nur dann mitversichert, wenn Sie einen entsprechenden Familientarif gewählt haben. Volljährige Kinder, die sich in einem Studium oder in der Berufsausbildung befinden und noch im elterlichen Haushalt wohnen, sind in der Regel mitversichert. Eltern haften nur für Schäden, die ihre Kinder bis zu zum Alter von einschließlich 6 Jahren (im Straßenverkehr bis einschl. 9 Jahren) angerichtet haben, wenn sie die Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben. Andernfalls gelten die Kinder als deliktunfähig und die Eltern müssen dann nicht haften.
Schützt mich die Privathaftpflicht im Straßenverkehr?
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie als Fußgänger oder Radfahrer auch im Straßenverkehr. Als Fahrer von Auto, Motorrad oder Roller ist jedoch der Abschluss einer eigenständigen Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Bin ich im Ausland und im Urlaub ebenfalls versichert?
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie in der Regel (je nach Versicherer und Tarif) sowohl im Urlaub als auch bei längeren Aufenthalten im Ausland. Ihre Privathaftpflicht kommt also auch auf, wenn Sie aus Versehen etwas beschädigen oder jemanden verletzen. Gleiches gilt für die mitversicherten Personen, beispielsweise auch Ihre Kinder im Auslandssemester.
Wie ist die Laufzeit und Kündigungsfrist?
Die Laufzeit der Privathaftpflichtversicherungen betragen in der Regel ein Jahr. Kündigen Sie nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres (nicht zu verwechseln mit dem Kalenderjahr), verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Was muss ich im Schadensfall tun?
Melden Sie Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufen Sie uns an. Wir kümmern uns.
Weitere Fragen?